Familienrecht
Kosten einer Scheidung

Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten einer Ehescheidung hängen vom Streitwert des Verfahrens ab. Der Streitwert ergibt sich aus der Summe des dreifachen Wertes des jeweiligen Einkommens der Parteien ab. Der Mindeststreitwert beträgt 2.000,00 EUR. Zu diesem Streitwert wird noch ein Wert von rund 1.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich hinzugerechnet (Standartfall). Aus diesem Streitwert werden dann die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten berechnet. Falls Sie Einkommensrechtlich nicht in der Lage sind, die Kosten eines Scheidungsverfahrens selbst zu tragen, gibt es auch die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Hierzu verweisen wir Sie auf unsere Seite über Verfahrenskostenhilfe.
Hier nun einige Beispiele für die Berechnung der Kosten einer Ehescheidung:

Beispiel 1:
Einkommen Ehefrau: 800,00 EUR x 3
Einkommen Ehemann: 2.500,00 EUR x 3
Wobei keine unterhaltspflichtigen Kinder vorhanden sind:

Berechnung:     3 x 800,00 EUR + 3 x 2.500,00 EUR =                  9.900,00 EUR
                       Zuzüglich Streitwert für Versorgungsausgleich:       1.000,00 EUR

                       Streitwert                                                         10.900,00 EUR

Aus der Tabelle ergeben sich für dieses Beispiel folgende Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Rechtsanwaltskosten (inkl. MwSt.): 1.588,65 EUR
Gerichtskosten:                                657,00 EUR
Gesamtkosten:                             2.245,65 EUR

Beispiel 2:

Einkommen Ehefrau: 800,00 EUR x 3
Einkommen Ehemann: 2.500,00 EUR x 3
Wobei zwei unterhaltspflichtigen Kinder vorhanden sind:

Berechnung:     3 x 800,00 EUR + 3 x 2.500,00 EUR = 9.900,00 EUR
                       für die Kinder jeweils 250,00 EUR für drei Monate abzuziehen

                        Abzugsbetrag: 3 x 250,00 EUR x 2 Kinder =        1.500,00 EUR
                        Streitwert nach Abzug:                                       8.400,00 EUR
                        Zuzüglich Streitwert für Versorgungsausgleich:     1.000,00 EUR

                        Streitwert                                                         9.400,00 EUR

Aus der Tabelle ergeben sich für dieses Beispiel folgende Rechtsanwalts- und Gerichtskosten:

Rechtsanwaltskosten (inkl. MwSt.) 1469,65 EUR
Gerichtskosten                               588,00 EUR

Gesamtkosten                            2.057,65 EUR